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Wertermittlung

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Gut behütet - in der Immobilien Welt

Sparen Sie nicht an der Courtage!

Wir kennen den aktuellen Marktpreis Ihrer Immobilie.

Die Wertermittlung für Immobilien bezeichnet die Grundstücksbewertung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks mittels Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren. Die Verfahren werden in der Immobilienwertermittlungsverordnung vereinheitlicht.

Der Immobilienwert wird aus verschiedenen Gründen benötigt.
Verkauf aus Altersgründen/ Erbschaft/ Scheidung / Zwangsversteigerung/etc.

Die Bewertung einer Immobilie ist eine komplexe Angelegenheit – Sie sollten sich professionell beraten lassen und die Wertermittlung von jemandem durchführen lassen, der den Markt kennt , das ist die Basis umfangreicher Fach- und Marktkenntnisse.
Mit einem starken Fokus auf den aktuellen Immobilienmarkt sind wir als Makleruntetnehmen stets bestrebt, unseren Kunden maßgeschneiderte Lösungen zu bieten und unserem Anspruch, in der Immobilienvermittlung premium Spitzenleistungen zu erbringen.
Wir bieten Marktkenntnis vor Ort – Micro – und Macro Lage.

Um den Verkehrswert / Sachwert einer Immobilie zu berechnen, stehen drei Verfahren zur Verfügung.
Die gesetzliche Basis für die Ermittlung stellt die sogenannte
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) dar.

Vergleichswertverfahren: Wie der Name schon sagt, eignet sich das Vergleichswertverfahren besonders für vergleichbare Objekte. Hierbei schaut sich der Gutachter die Preise der Immobilien an, die in jüngerer Vergangenheit in einer entsprechenden Lage und mit einem ähnlichen Gebäudezustand verkauft wurden. Die genauen Zahlen liegen in der Regel dem Gutachterausschuss einer Gemeinde vor. Wenn aber kein vergleichbares Objekt vorliegt, ziehen Gutachter dann das Sachwertverfahren heran.

Sachwertverfahren: Bei diesem Verfahren bestimmt der Gutachter zunächst den Gebäudesachwert. Dazu muss er von den Kosten für einen vergleichbaren Neubau eine altersbedingte Wertminderung abziehen. In Summe mit dem Bodenwert ergibt sich dann das Ergebnis.

Ertragswertverfahren: Diese Berechnungsmethode nutzt der Gutachter in der Regel bei vermieteten oder verpachteten Immobilien. Hier wird der sogenannte Gebäudeertragswert ermittelt. Dieser errechnet sich wiederum über die Mieteinnahmen und die nötigen Ausgaben für die Instandhaltung. Beim Ertragswertverfahren sind Erfahrung und fachliche Expertise unabdingbar.

Wir beraten Sie persönlich oder telefonisch vor Ort – beim Verkauf Ihrer Immobilie ( Wohn- und Gewerbeimmobilien, Grundstücke, etc.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme
Ines Kirch

Frau Ines Kirch -Sachverständige für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken-

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