Allgemeine Geschäftsbedingungen Tu Casa Immobilien -Norderney

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Tu Casa Immobilien – Norderney
Inh. Ines Kirch
1. Unsere Mitteilungen und Angebote sind unverbindlich, freibleibend und vom Empfänger streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung gestattet.
Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der entgangenen Provision unbeschadet sonstiger Rechte gegen Dritten, insbesondere Schadensersatz für Aufwendungen, Inserate und sonstige Kosten. Dem Makler steht auch dann ein Provisionsanspruch gegenüber dem Kunden zu, wenn dieser gegen dieses Verbot verstößt, unberechtigterweise Informationen an einen Dritten weiter gibt und der Dritte den Hauptvertrag, ohne den Makler einzubeziehen, abschließt.
2. Wir sind bemüht, nur einwandfreie Objekte zu vermitteln, doch kann für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Pflicht des Kunden zur Prüfung der Angaben im Exposé
Der Makler weist darauf hin, dass die Angaben im Exposé Angaben des Verkäufers sind, die der Kunde vor Abschluss des Vertrages selbst überprüfen muss. Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben im Exposé.
3. Tätigkeiten, auch für den anderen Teil ist ausdrücklich gestattet.
4. Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss. Die Provision wird auch fällig, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
5. Erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb einer Frist von 2 Jahren, so wird die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprüngliche gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag abweichendes Geschäft angeschlossen wurde.
Es gelten folgenden Provisionssätze als vereinbart:
a) Vermietung und Verpachtung von Wohnraummietverträgen
Für die Vermittlung / Nachweis von Wohnraummietverträgen beträgt die Provision 2,38 Monatsmieten (ohne Betriebskostenvorauszahlung) inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer für den Vermieter/Verpächter.
b) Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Mietverträgen
Für die Vermittlung oder den Nachweis von gewerblichen Miet-, Pacht oder sonstigen
entgeltlichen Gebrauchsüberlassungsverträgen
· bei einer Laufzeit von unter 5 Jahren beträgt die Provision 2 Monatsmieten inkl.
Nebenkosten zzgl. 19% MwSt. (= 2,38 Monatsmieten)
· bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision 3
Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. (= 3,57 Monatsmieten)
· bei Vereinbarung von Verlängerungsoptionsrechten erhöht sich die Provision jeweils um eine weitere Monatsmiete inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. (= 1,19 Monatsmieten ). Bei Staffelmietverträgen wird als Monatsmiete inkl. Nebenkosten die durchschnittliche Monatsmiete inkl. Nebenkosten bezogen auf die Gesamtlaufzeit berechnet.
c) Die Provisionshöhe bei Nachweis oder Vermittlung beträgt, wenn keine andere Provision vereinbart ist 3,57% des Gesamtkaufpreises (incl. gesetzl. Mwst.)
Für die Vermittlung und /oder den Nachweis eines Grundbesitzes – oder sonstigen
Erwerbsvertrages beträgt die Provision 3,57% incl. der gesetzlichen MwSt. des Gesamtkaufpreises inklusive aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.
Besonderheit : bei Grundstücken ( Baugrundstücken + Ackerland ) beträgt die Käufer Provision 5,95% incl. gesetzl. Mwst.
d) An- und Vorkaufsrechte
Bei Bestellung eines An- und Vorkaufsrechts 1 % ( zzgl. MwSt.) vom Verkaufswert, des Grundbesitzes, zahlbar vom Berechtigten. Der Wert errechnet sich entsprechend aus dem
Gesamtkaufpreis zzgl. der damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.
e) Erbbaurecht
Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 6 % zzgl. MwSt. ( davon entfallen je 3% zzgl. Mwst auf Verkäufer + Käufer ). Berechnungsgrundlage ist der Wert des Erbbaurechts.
f) Übertragung von Gesellschaftsrechten
Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten beträgt die Provision 3,57 % inkl. MwSt. des Wertes des zu übertragenden Anteils bzw. der zu übertragenden Anteile. Bei der Berechnung des Anteilswertes ist der Wert des Grundstücks und des Gebäudes anteilig abzüglich der verbleibenden Verbindlichkeiten zugrunde zulegen.
Abdingung oder Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit nicht.
6. Erstattung von Aufwendungen
Für den Fall, dass der Hauptvertrag nicht zustande kommt, steht dem Makler ein Ersatz der nachgewiesenen Aufwendungen, z.B. für Porto, Telefon, Insertion in Zeitungen und Internet, Objektbesichtigungen, Fahrtkosten usw. zu. Die Erstattung darf jedoch 25% der zu erwartenden Provision nicht überschreiten.
7. Pauschaler Aufwendungsersatz
Dem Makler steht ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von 10% der vorgesehenen
Gesamtprovision zu, wenn der Auftraggeber trotz vorangegangener
Unterlassungsaufforderung weiterhin so schwerwiegend gegen den Vertrag verstößt, dass
dem Makler objektiv die Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann.
8. Provisionsanspruch bei nachträglicher Aufhebung des Kaufvertrages
Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.
9. Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Auftraggeber (Verkäufer, Vermieter) als auch für den Kunden (Käufer, Mieter) tätig sein.
10. Vertragsstrafe bei Nichtabschluss des Hauptvertrages
Vermittelt der Makler nachweislich einen vertragsbereiten Interessenten und schließt der Auftraggeber mit diesem keinen Hauptvertrag ab, so hat der Auftraggeber dem Makler eine Pauschale von 10 % der vereinbarten Provision zu vergüten.
11. Rückfrageklausel
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Abschluss des Hauptvertrages mit einem
Interessenten beim Makler nachzufragen, ob sich der Interessent infolge der Tätigkeit des Maklers mit dem Auftraggeber in Verbindung gesetzt hat. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler zur Einsicht in die Grundbuchakten und zur Rückfrage beim Notar.
12. Haftungsbegrenzung des Maklers
Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt. Ausgenommen hiervon sind Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
13. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Falle der Firmensitz des Maklers.
14. Schriftform
Vertragliche Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform wirksam.